Was sind Musikschulen?
Kurzfassung eines von der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen verabschiedeten Leitbildes moderner Musikschularbeit:
Musikschulen
- sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag
Für Musikschulen im VdM gelten qualitätsorientierte Richtlinien.
Musikschulen
- führen an die Musik heran
- regen Musikalität an
- finden und fördern musikalische Begabungen
- leiten zum aktiven Musizieren an
- vermitteln lebenslange Freude an der Musik
Musikschulen
- bieten eine Musikalische Früherziehung / Grundausbildung
- geben qualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht
- ermöglichen das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Chören, Ensembles
Unterrichtsangebote der Musikschulen orientieren sich am Strukturplan und an den Rahmenlehrplänen des VdM.
Musikschulen
- haben einen eigenen Platz im Bildungsgefüge
- sind in der Regel in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen als e.V. eine öffentliche Aufgabe
- ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule
- machen ein spezielles musikalisches Ergänzungsangebot
- arbeiten mit Schulen, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern und anderen zusammen
Die Offene Musikschule
- will durch lebendigen Unterricht und vielfältige Angebote ihre Schüler begeistern
- fühlt sich allgemein-erzieherischen Zielen verpflichtet, soweit ihnen mit Musikunterricht gedient werden kann
- entwickelt auch für Erwachsene Konzepte
- erklärt keine musikalische Erscheinungsform für Tabu
- beobachtet aufgeschlossen alle Entwicklungen der Musikszene und prüft, ob sie musikpädagogisch darauf eingehen kann
- will Gräben zwischen den musikalischen Stilen und ihrer Anhänger überbrücken
- bringt ihre Schüler auch mit anderen künstlerischen Sparten in Kontakt (Bildende Kunst, Literatur, Theater, Medien)