Musikschulen

  • sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag

Für Musikschulen im VdM gelten qualitätsorientierte Richtlinien.

Musikschulen

  • führen an die Musik heran
  • regen Musikalität an
  • finden und fördern musikalische Begabungen
  • leiten zum aktiven Musizieren an
  • vermitteln lebenslange Freude an der Musik

Musikschulen

  • bieten eine Musikalische Früherziehung / Grundausbildung
  • geben qualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht
  • ermöglichen das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Chören, Ensembles

Unterrichtsangebote der Musikschulen orientieren sich am Strukturplan und an den Rahmenlehrplänen des VdM.

Musikschulen

  • haben einen eigenen Platz im Bildungsgefüge
  • sind in der Regel in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen als e.V. eine öffentliche Aufgabe
  • ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule
  • machen ein spezielles musikalisches Ergänzungsangebot
  • arbeiten mit Schulen, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern und anderen zusammen

Die Offene Musikschule

  • will durch lebendigen Unterricht und vielfältige Angebote ihre Schüler begeistern
  • fühlt sich allgemein-erzieherischen Zielen verpflichtet, soweit ihnen mit Musikunterricht gedient werden kann
  • entwickelt auch für Erwachsene Konzepte
  • erklärt keine musikalische Erscheinungsform für Tabu
  • beobachtet aufgeschlossen alle Entwicklungen der Musikszene und prüft, ob sie musikpädagogisch darauf eingehen kann
  • will Gräben zwischen den musikalischen Stilen und ihrer Anhänger überbrücken
  • bringt ihre Schüler auch mit anderen künstlerischen Sparten in Kontakt (Bildende Kunst, Literatur, Theater, Medien)